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DebatteWie steht es um die Frauenquote?

Von Paul Schilasky / 3. März 2017
picture alliance / imageBROKER | Martin Moxter

Seit gut einem Jahr gilt die gesetzliche Frauenquote für deutsche Unternehmen. Sie hat bewirkt, dass mehr Frauen in Spitzenpositionen vordringen konnten. Im europäischen Vergleich könnte Deutschland jedoch besser dastehen.

Eigentlich ist es ganz simpel. Die Frauenquote bestimmt, dass ein Mindestprozentsatz der Beschäftigten in einem Unternehmen weiblich sein muss. Ziel der Quote ist es, den Anteil von Frauen in einzelnen Berufsgruppen und in Führungsebenen zu erhöhen. So weit, so gut. Doch der Weg bis hierhin war lang und hart.

Die Grundlage für dieses nun geltende Gesetz ist die Beachtung exklusiver Rechte, nämlich der von Frauen. Und diese Errungenschaft geht auf eine Übereinkunft der Vereinten Nationen von 1980 zurück. Vor gerade einmal 37 Jahren also. Darin wurde festgelegt, dass „mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen“ sei. Konkret werden sollten also die jeweiligen Staaten selbst.

Tatsächlich gilt erst seit Dezember 2016 in Deutschland qua Gesetz, dass mindestens 30 Prozent der Stellen, die neu besetzt werden, von Frauen übernommen werden müssen. Zumindest in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen und 3.500 weitere großen Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie den Aufsichtsgremien im öffentlichen Dienst, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbrauerschutz nennt das Ganze einen Meilenstein der Gleichberechtigung.

Prinzip des leeren Stuhls

Sollten sich die Unternehmen nicht an die 2015 beschlossene und seit letztem Jahr geltende Quotenregelung halten, werden sie sanktioniert. Das heißt, die neu zu besetzenden Stellen müssen solange unbesetzt bleiben, bis eine geeignete Arbeitnehmerin daherkommt.

Andere Sanktionen sind nicht vorgesehen, für den, der keinen weiblichen Nachwuchs fördern will. Oder kann. 2015 hatten diese deutschen Unternehmen deutlich geringe Anteile an weiblichen Führungspersonen im Aufsichtsrat: Volkswagen 15 %, Eon 17 % und RWI 15 %.

Vorreiterposition: Norwegen

Deutschland steht mit der Idee der Quote keineswegs alleine da. Die EU-Kommission entwarf im November 2012 eine Richtlinie, die eine ausgewogene Verteilung von Männern und Frauen beinhaltet. Noch muss jedoch der Rat der Europäischen Union zustimmen. Doch diese Zustimmung zu erhalten, das dürfte nicht einfach werden, da es Mitgliedstaaten gibt, die eine EU-Quote ablehnen.

Dabei gibt es in einigen europäischen Ländern bereits eine Frauenquote für Aufsichtsräte und teilweise auch für Vorstände in der Privatwirtschaft. Österreic Großbritannien, Schweden und Finnland diskutieren eine solche Regelung. In Norwegen, Frankreic Island und Spanien gilt eine Quote von 40 Prozent, in Belgien und den Niederlanden 30 Prozent. Nicht unterschlagen sollte man in desem Zusammenhang das Beispiel Norwegen. Zwar einigten sich die Politiker des Landes bereits 2006 auf eine Quotenregelung von 40 Prozent, aber der Erfolg, insgesamt mehr Frauen auf Posten in den Unternehmen zu hieven, ließ lange auf sich warten.

Niedrige Werte trotz hohem Anstieg

Der „Women-on-Board-Index 100″ aus dem Jahr 2016, der aus der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) hervorgeht, verzeichnete, dass mehr Frauen als je zuvor sind in Führungspositionen der Wirtschaft vertreten sind. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 im Dax , MDax , SDax und TecDax gelisteten Unternehmen lag im Jahr 2011 noch bei 10 Prozent. 2016 lag er schon bei 25,9 Prozent. In den Vorständen stieg er von 3 auf 6,5 Prozent.

Trotz des Anstiegs ist der Anteil von Frauen in den Spitzenpositionen großer deutscher Unternehmen noch sehr niedrig. Viele Chefs großer Konzerne sind immer noch männlic Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt, dass Ende 2016 acht Prozent der Vorstände der 200 umsatzstärksten Unternehmen weiblich waren.

Männliche Missgunst

Dass die Frauenquote nur langsam umgesetzt wird, mag auch daran liegen, dass sie viele Gegner hat. In der Wirtschaft sowieso, aber auch in der Politik.

FDP-Chef Christian Lindner, zum Beispiel, griff die Quotenregelung in Nordrhein-Westfalen an, indem er in einen persönlichen Brief an alle 237 Abgeordneten des NRW-Landtags dafür warb, eine Verfassungsklage gegen die Quote zu formulieren.

Demnach ist er der Ansicht, dass Männer, die besser qualifiziert sind, im Vergleich zu ihren weiblichen Mitbewerberinnen benachteiligt werden.

Lies weiter bei…

Pro | Mit Quote gegen das Genderproblem

Contra | Eine Quote bekämpft nur die Symptome



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