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Europa und die sieben Zwerge

Von Daniel Lehmann / 29. Mai 2014
picture alliance / dpa | Roland Holschneider

Von Daniel Lehmann Gleich 14 deutsche Parteien sind im neu gewählten Europaparlament vertreten – nach der Wahl im Jahr 2009 waren es nur sechs. Möglich wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Am vergangenen Wochenende konnten 400 Millionen Bürger in 28 EU-Mitgliedsstaaten per Direktwahl ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben. In Deutschland geschah dies […]

Von Daniel Lehmann

Gleich 14 deutsche Parteien sind im neu gewählten Europaparlament vertreten – nach der Wahl im Jahr 2009 waren es nur sechs. Möglich wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Am vergangenen Wochenende konnten 400 Millionen Bürger in 28 EU-Mitgliedsstaaten per Direktwahl ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben. In Deutschland geschah dies erstmals ohne Sperrklausel.

Profitiert haben davon sieben Kleinparteien. Obwohl ihre einzelnen Stimmanteile sehr gering sind, bekommen sie von den insgesamt 96 deutschen Sitzen im Europaparlament mindestens einen Sitz. Freuen können sich die Freien Wähler (1,5 Prozent der Stimmen), die Piraten (1,4), die Tierschutzpartei (1,2), die NPD (1,0), die Familien-Partei (0,7), die ÖDP (0,6) sowie Die PARTEI (0,6).

Verfassungsgericht kippt Sperrklausel

Zusammengenommen repräsentieren diese Parteien mehr als zwei Millionen Wählerstimmen. Es sind Stimmen, die bei der Europawahl 2009 von der Sitzverteilung ausgenommen gewesen wären. Damals kam im deutschen Wahlsystem noch eine Sperrklausel zur Anwendung, im Volksmund besser bekannt als Fünf-Prozent-Hürde. Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen erhielten, wurden im Wahlergebnis nicht berücksichtigt. Da aufgrund der Klausel damals fast drei Millionen Stimmen „verloren gingen“, erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 die Hürde als verfassungswidrig.

Neben der Gleichheit der Wahl sahen die Richter ebenfalls die Chancengleichheit für Parteien und Vereinigungen in besonderem Maße eingeschränkt, weshalb das vom Deutschen Bundestag 1978 verabschiedete Europawahlgesetz gegen das Grundgesetz verstoße.

SPD und CDU forderten als Kompromiss die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde, die im Juni 2013 vom Bundestag beschlossen wurde. Der überparteiliche Verein „Mehr Demokratie“ reichte daraufhin eine Bürgerklage gegen die geminderte Klausel beim Bundesverfassungsgericht ein. Februar dieses Jahres bekräftigte das Bundesverfassungsgericht schließlich sein Urteil von 2011 und erklärte die Drei-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig.

Da es kein einheitliches Gesetz zur Wahl gibt, werden die Vertreter der 28 Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen nationalen Verfahren gewählt. (Grafik: picture-alliance/ dpa-infografik)
Da es kein einheitliches Gesetz zur Wahl gibt, werden die Vertreter der 28 Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen nationalen Verfahren gewählt. (Grafik: picture-alliance/ dpa-infografik)

Funktionalität des Parlaments auf dem Prüfstand

Kritiker des Sperrklausel-Urteils befürchten, dass die hohe Anzahl an Parteien im Parlament dessen Funktionalität einschränkt, was der Hauptgrund dafür ist, dass für die Bundestagswahl immer noch eine Fünf-Prozent-Hürde gilt. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht allerdings festgestellt, dass sich die Arbeitsweisen von Europaparlament und Bundestag erheblich unterscheiden. Das EU-Parlament stellt keine Regierung und ist deshalb nicht auf feste Mehrheiten angewiesen.

„Die Funktionalität des Europaparlaments bestimmt das Parlament selbst“, meint auch Maria Hartmann, deren Familien-Partei trotz weniger Wählerstimmen als 2009 nun erstmals einen Sitz im EU-Parlament erhält. „Ein Wahlsystem mit Sperrklauseln stellt keinen unverfälschten Wählerwillen dar. Deshalb ist der Wegfall der Sperrklausel ein Schritt in die richtige Richtung: Niemand überlegt mehr, ob er die Partei seiner Wahl wirklich wählen kann, ohne dass seine Stimme verloren geht.“

Der Spitzenkandidat der CSU, Markus Ferber, der seit 2004 Mitglied des Europäischen Parlamentes ist, weist darauf hin, dass Mehrheitsbildung im EU-Parlament sehr wohl eine Rolle spielt. „Es ist unzweifelhaft so, dass sich die Exekutive in Form der EU-Kommission auf eine Mehrheit im Europaparlament stützt und von ihr gewählt und legitimiert wird“, so Ferber. Mit 14 statt sechs Parteien auf deutscher Seite dürfte das schwieriger werden.

„Letztlich hängt die Funktionsfähigkeit von Parlamenten davon ab, dass die Fraktionen gut funktionieren“, sagt Politikforscher Thorsten Faas von der Gutenberg-Universität Mainz. „Wo die Einzelabgeordneten der Kleinparteien landen werden, ist derzeit noch offen. Aber Deutschland wird im künftigen Europaparlament definitiv in mehr Fraktionen vertreten sein als früher.“

Systemkritik übt Satiriker Martin Sonneborn, dessen Politikparodie-Partei Die PARTEI dank des Wegfalls der Sperrklausel einen Sitz im Europaparlament erhält. Seine Partei war mit Spaß-Themen wie Einführung der Faulenquote, eine Million Euro Existenzminimum pro Person und der Forderung nach einem Wahlalter zwischen 12 und 52 angetreten. Sonneborn kündigte an, 60 Partei-Mitglieder durch das Parlament schleusen zu wollen, die jeweils nach vier Wochen zurücktreten. So wolle er die EU „melken wie ein kleiner südeuropäischer Staat“.

NPD und AfD in Straßburg vertreten

Neben der eingeschränkten Funktionalität kritisieren Gegner des Sperrklausel-Urteils, dass nun auch radikale Kräfte einen leichteren Zugang zu dem supranationalen Organ haben. Mit der NPD zieht erstmals eine rechtsextreme Partei aus Deutschland nach Straßburg.

„Das ist ohne Zweifel ein sehr unschöner Nebeneffekt des Wegfalls der Sperrklausel“, sagt Thorsten Faas. „Dennoch sollte man die Beurteilung der klauselfreien Wahl nicht an einem einzigen Sitz festmachen.“ Allerdings: Auch die Euro-kritische AfD, die sich selbst nicht im rechtspopulistischen Umfeld verortet, erreichte auf Anhieb sieben Mandate.

„Wir brauchen eine intensive Zusammenarbeit aller EU-bejahenden Parteien, um dem Bedeutungsgewinn EU-ablehnender Parteien zu begegnen“, sagt Maria Hartmann von der Familien-Partei.

Höhere Wahlbeteiligung

Zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung hat der Wegfall der Klausel indes vermutlich nicht geführt. Die Wahlbeteiligung fiel mit 48,1 Prozent der Wahlberechtigten zwar knapp fünf Prozent höher aus als 2009. Das ist aber vor allem auf andere Faktoren zurückzuführen. „Der Anstieg hat unter anderem auch damit zu tun, dass gestern in mehr Ländern Kommunalwahlen stattfanden, als das noch 2009 der Fall war“, sagt Politikforscher Faas.

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